Allgemeine Geschäftsbedingungen

# Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co. KG Am Sonnbichl 4 in 83623 Dietramszell, vertreten durch den  Geschäftsführer, Herr Matthias Diesl Am Sonnbichl 4, Dietramszell.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

# Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Die Abgabe eines Angebotes oder Kostenvoranschlages stellt noch keinen Vertrag dar. Erst mit der Unterzeichneten Auftragsbestätigung.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware

2. Lieferung

2.1 Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer, die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist im Gesamtbetrag enthalten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG nachfolgend: Vorbehaltsware).

3.4 Bleibt eine Zahlung des Kunden aus, gilt der Vertrag als gekündigt und die Firma  Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG beendigt sofort alle Arbeiten.

 

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG bis zur Erfüllung sämtlicher von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von, Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG kann nur eine Gewährleistung auf die von Ihr direkt ausgeführten Arbeiten geben.

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallene Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

9. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

10. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Adolf Häsch Tiefbauunternehmen GmbH & Co KG und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.